Amtsgericht Bonn, 211 — 211 C 28/22
In dem Rechtsstreit
pp
sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Bonn 211 C 28/22 vom 30.03.2023 von der Klägerin 3.587,85 EUR - dreitausendfünfhundertsiebenundachtzig Euro und fünfundachtzig Cent -
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31.03.2023 an die Beklagte zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.