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Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.
Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.
Die Angabe „um 1,5 Prozentpunkte erhöhte Basiszinssatz im Sinne des § 1 DÜG“ wird durch die Angabe „Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der…
Die Ausgleichsforderungen nach § 4 Abs. 1 und 2 und die Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung nach § 5 Abs. 1, 2 und 4 werden unbeschadet des…
In Satz 4 werden die Worte „Diskontsatz der Deutschen Bundesbank“ durch die Angabe „Basiszinssatz im Sinne des § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) vom 9.…
Die Zinsen werden zu dem Referenzzinssatz berechnet, den die Europäische Zentralbank bei ihren Hauptrefinanzierungsgeschäften zugrunde legt. Maßgeblich ist der…
In § 3 Abs. 3 Satz 3 wird die Angabe „um 1,5 Prozentpunkte erhöhten Basiszinssatz im Sinne des § 1 DiskontsatzÜberleitungs-Gesetz (DÜG) vom 9. Juni 1998 (BGBl.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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