Landgericht Hagen, Zivilkammer — 7 S 26/19
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
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einstimmig beschlossen :
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Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
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Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.