Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Widerruf der Beschwerderücknahme" – Beschwerderücknahme und deren Widerruf werden im genauen Zeitpunkt (Uhrzeit) ihrer Vornahme wirksam – Eingangszeitpunkt beim BPatG - Darlegungs- und Beweislast des Beschwerdeführers BR-01-02-02-02 Zugang