(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.01.2023 III R 2/22 - Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde)
(Aufgehobene Entscheidung XI B 104/21 - Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wegen Verstoßes gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz)
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.12.2022 IV R 21/19 - Befugnis zur Klage gegen Gewinnfeststellungsbescheid nach Vollbeendigung der Personengesellschaft)
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
(Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 28.10.2022 VI B 15/22AdV) - AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
Die bestehenden Regelungen für Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit verhindern nicht die Abwälzbarkeit der Mehrwertsteuer - Keine Klärungsbedürftigkeit - Die Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt
Keine Nichtigkeit einer Kostenrechnung trotz darin enthaltener widersprüchlicher Angaben; Kostenermäßigung bei Löschung aus den gerichtlichen Registern
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines Anwartschaftsrechts auf einen Mitgesellschafter - fehlende Bindungswirkung lückenhafter Tatsachenwürdigung des FG