Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Asylverfahren; keine grundsätzliche Klärungsfähigkeit der lichtest der Abschiebung von afghanischen jungen Männern; keine hinreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage bei bloßem Bestreiten der vom Gericht unterstellten Verhältnisse; Ergebnisrichtigkeit ist in Asylverfahren kein Zulassungsgrund
Anspruch auf rechtliches Gehör; (keine) allgemeine Klärungsfähigkeit bezüglich eines Abschiebungshindernisses bei einer Rückführung nach Armenien; Vorabmitteilungspflichten des Gerichts bezüglich der beabsichtigten Entscheidung
Keine Zulassung der Berufung wegen Grundsätzlichkeit der Frage, ob in Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte bei einer Rückkehr dorthin eine vom Schutzbereich der MRK Art 3 erfasste Beeinträchtigung zu gegenwärtigen haben
(Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte hinreichenden Schutz iSv Art3 EMRK finden
(Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte hinreichenden Schutz iSv Art. 3 EMRK finden
(Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte hinreichenden Schutz iSv Art3 EMRK finden
(Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte hinreichenden Schutz iSv Art. 3 EMRK finden