Beförderung eines Richters; Zur Zulässigkeit einer offenen Ausschreibung betreffend die Übertragung des höchsten Richteramtes innerhalb der Fachgerichtsbarkeit eines Landes; Zur Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese im Falle einer solchen offenen Ausschreibung und der Konsequenz, dass sich ein externer Bewerber (hier der Beigeladene) gegenüber Konkurrenten aus der betreffenden Fachgerichtsbarkeit durchzusetzen vermag
Ausbildungsförderung: Behörde ist an die Festsetzungen in einem bestandskräftigen Steuerbescheid durch das Finanzamt gebunden, auch wenn es sich dabei nur um Schätzungen und nicht um tatsächliche Einkünfte handelt
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Verwendungszulage nach § 46 des Bundesbesoldungsgesetzes in der in saarländisches Landesrecht übergeleiteten, vom 1.4.2008 bis 28.6.2012 geltenden Fassung und der Methode zur Berechnung der Zulage; ferner zum Anspruch auf eine Ausgleichszulage sowie zum Hinausschieben des Beginns der Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) wegen fehlender Zumutbarkeit einer Klageerhebung.