Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des Wettangebots eines Sportwettveranstalters mit Sitz in Malta (Liveereigniswetten) und wegen Zuwiderhandlungen gegen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages durch gaststättenartige Gestaltung der Wettannahmestelle und Verknüpfung mit dem Angebot von Geldspielautomaten.
Leitsatz