Neuregelung der Sitzzuteilung bei Bundestagswahlen im Rahmen der Wahlrechtsreform 2020 (Art 1 Nr 3 bis 5 BWahlGÄndG 25) verfassungsgemäß - angegriffene Vorschriften hinreichend bestimmt sowie mit Grundsätzen der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl sowie mit der Chancengleichheit der Parteien vereinbar - Sondervotum
Leitsatz