Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Sache - Verletzung der verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung durch die Rspr des BSG zur Exklusivitätsregelung von Verträgen nach § 129 Abs 5 S 3 SGB V aF nicht substantiiert dargelegt