Entscheidungen im Bestand
Aus amtlichen Quellen eingelesen, mit den angewandten Vorschriften verknüpft. Sortiert nach Entscheidungsdatum, neueste zuerst.
Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion
(Berechnung der berücksichtigungsfähigen Außenhaftung nicht selbständig anfechtbar - notwendige Beiladung bei fehlender Beschwer nach § 40 Abs. 2 FGO ausgeschlossen)
Beiladung einer prozessunfähigen GmbH, korrespondierende Bilanzierung bei einer atypisch stillen Gesellschaft
(Weitgehend inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.02.2023 VI R 7/21 - Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem - keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG)
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Tateinheitliche Verurteilung eines Bandenmitglieds beim sog. Stoßbetrug
(Verrechnung und Hinzurechnung (§ 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG) einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre)
(Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind)
Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Beweiserhebung über die Ersatzzustellung trotz Zustellungsurkunde
Gesetzlicher Richter; Wertberechnung einer Nießbrauchlast
Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft
(Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG bei einer Einzelinvestition)
Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog. Bondstripping
(Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG)
vGA - Versorgungszahlung und Geschäftsführergehalt
Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft
Zusammenfassung von BgA wegen Gleichartigkeit
Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Ausgliederung
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer
(Zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB)
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer
(Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 28.10.2022 VI B 15/22AdV) - AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
(Zu den Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der 1 %-Regelung bei Gewinnermittlern nach § 4 Abs. 3 EStG)
Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz
Zolltarifliche Einreihung bestimmter Lenk- und Bockrollen
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten
Staatliche Förderung der Tätigkeit parteinaher Stiftungen bedarf einer besonderen gesetzlichen Grundlage - Haushaltsgesetz insofern nicht ausreichend - Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Art 21 Abs 1 S 1 GG - hier: teils erfolgreiche Organklage - Verletzung von Art 21 Abs 1 S 1 GG durch Entscheidung über Stiftungsförderung für das Jahr 2019 unter Nichtberücksichtigung der Desiderius-Erasmus-Stiftung ohne hinreichende gesetzliche Grundlage
Nichtberücksichtigung "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste
Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung
Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker
Schuldzinsenabzug aus einem Darlehen zur Finanzierung einer Bürgschaftsinanspruchnahme
Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in das Eigentum des Bundes
Unionsrechtmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge eines in Österreich tätigen Arbeitnehmers
Verfassungsgemäße Besteuerung eines Grenzgängers nach dem sog. Kassenstaatsprinzip
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.01.2023 III R 2/22 - Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.01.2023 III R 2/22 - Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.01.2023 III R 2/22 - Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.01.2023 III R 2/22 - Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde)
Keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids
(Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem - keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG)
Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche
(Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt R vom 08.09.2022 - C-98/21))
Berufsausbildung nach vorheriger langjähriger Berufstätigkeit
(Weitgehend inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.02.2023 VI R 7/21 - Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem - keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG)
Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero)
(Relevante Beteiligung gemäß § 17 Abs. 1 EStG an einer "Corporation" nach US-amerikanischem Recht (Delaware))
Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der Virtuellen Automatensteuer
Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung bei Zins-Währungsswaps; Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei Termingeschäften
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.02.2023 IV R 34/19 - Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung bei Zins-Währungsswaps)
Steuerhinterziehung bei Scheinrechnungen zwischen eigenen Unternehmen
Erbfallkostenpauschale für den Nacherben
(Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b ErbStG)
Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage
Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR