(Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft - Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.04.2021 IV R 3/20 - Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft - Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht)
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Vorrichtung und Verfahren zur Handhabung von Behältern und Set mit dieser Vorrichtung (europäisches Patent)" – Teilnichtigkeitsklage - Anerkennung des Klagebegehrens durch Erklärung der Beklagten stellt wirksame Begrenzung des Streitstoffs dar
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im Verfahren der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf zivilprozessualen Vollstreckungsschutz - Ablehnung der Zulassung eines Beistandes bei erheblichen Zweifeln an dessen juristischer Qualifikation
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer straffälligen Ausländerin bzgl der Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen ihre Ausweisung - Substantiierungsmangel (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter - Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 180a LVwG (juris: VwG SH), § 8a VerfSchG SH sowie gegen § 15 Abs 5 S 4 TMG teils unzulässig, teils unbegründet
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung - Keine Auslagenerstattung nach Abhilfeentscheidung des Fachgerichts im Anhörungsrügeverfahren und damit verbundenem Unzulässigwerden der Verfassungsbeschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „aurea (Wort-Bildmarke)/AURUM (IR-Marke)“ – keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – keine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen