Markenbeschwerdeverfahren – „leckerlogisch/LECKER/LECKER Bakery (Wort-Bildmarke)/LECKER (Wort-Bildmarke)“ – unzulässige Nichtbenutzungseinrede - teilweise identische Waren und Dienstleistungen, teilweise Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - keine klangliche, bildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr
Nichtannahme einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit - erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr