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Wie hängen zwei Vorschriften oder Entscheidungen zusammen? Junoda sucht die Wege zwischen ihnen durch den Graphen — über Entscheidungen, die beide anwenden, über Verweise und Zitierungen — und nennt zu jedem Schritt die Kante und ihre Randnummer.
5-mal verbunden, u. a. über Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person · Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe) · Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm)
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über BVerwG, 4 C 2/20
Einmal verbunden, über BVerwG, 4 C 2/20
Verbindung ansehen →5-mal verbunden, u. a. über Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 Strahlenschutzgesetz (Rahmen-RL SV) · § 194 StrlSchG · § 69 StrlSchG
Verbindung ansehen →4-mal verbunden, u. a. über Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm) · § 69 StrlSchG · § 194 StrlSchG
Verbindung ansehen →4-mal verbunden, u. a. über Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe) · § 7 StrlSchG · § 13 StrlSchG
Verbindung ansehen →4-mal verbunden, u. a. über Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 Strahlenschutzgesetz (Rahmen-RL SV) · § 194 StrlSchG · § 19 StrlSchG
Verbindung ansehen →4-mal verbunden, u. a. über Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm) · § 7 StrlSchG · § 194 StrlSchG
Verbindung ansehen →4-mal verbunden, u. a. über Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm) · § 194 StrlSchG · § 69 StrlSchG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen; hier: Erneute Veröffentlichung des Rundschreibens zur Fehlerbehebung in der dazugehörigen Richtlinie · Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe) · Anlage 7 AtSMV
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen; hier: Erneute Veröffentlichung des Rundschreibens zur Fehlerbehebung in der dazugehörigen Richtlinie · Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe) · Anlage 7 AtSMV
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm) · § 197 StrlSchG · § 5 StrlSchG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm) · § 194 StrlSchG · § 69 StrlSchG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 Strahlenschutzgesetz (Rahmen-RL SV) · § 19 StrlSchG · § 194 StrlSchG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm) · § 194 StrlSchG · § 177 StrlSchG
Verbindung ansehen →Die Verbindungen stehen auch in der Junoda-API zur Verfügung, mit einem Schlüssel mit dem Scope graph:lesen — Details in der Entwicklerdokumentation.
curl "https://junoda.de/api/v1/verbindungen?von=StrlSchG%2F12" \
-H "Authorization: Bearer $JUNODA_SCHLUESSEL"