APRVwV-BUNBR
Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung
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Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung Vom 12. Februar 2014 Folgende Überwachungsstellen und Sachverständigenorganisationen wurden als Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) für die Durchführung von Prüfungen nach § 5 der RohrFLtgV anerkannt: Bonn, den 12. Februar 2014 WA I 3 - 21161 - 1/7 Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Im Auftrag Dörr
Vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:TÜV Rheinland Industrie Service GmbHAm Grauen Stein51105 Köln
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