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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzBetreten von Anlagen der Deutschen Bahn A G bei der Ausführung von Vermessungsarbeiten vom 18.05.2001

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Betreten von Anlagen der Deutschen Bahn A G bei der Ausführung von Vermessungsarbeiten vom 18.05.2001

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2001-06-01

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* ) In der Fassung des Erlasses zur Änderung der VV vom 11. Juni 2003, Amtsblatt Nr. 31, Seite 2065 - 1 - Verwaltungsvorschrift für das Betreten von Anlagen des Konzerns Deutsche Bahn AG (DB Konzern) bei der Ausführung von Vermessungsarbeiten vom 18. Mai 2001 Veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 26/2001, Seite 1044 In Kraft ab 01. Juli 2001 * ) Erlass zur Änderung der VV vom 11. Juni 2003 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 31, Seite 2065 Im Einvernehmen mit der DB AG wird folgendes bestimmt: 1. Betreten von Anlagen des DB Konzerns 1.1 Anlagen des DB Konzerns, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen, dürfen zur Vermeidung von Gefährdungen oder Störungen des Bahnbetriebes (§ 62 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 131 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), für die Ausführung von Vermessungsarbeiten grundsätzlich nur von Personen betreten werden, die dem nachfolgend benannten Personenkreis zuzurechnen sind: • Bedienstete der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Saarlandes, • Bedienstete der Vermessungsdienststellen der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden (§ 2 (3) Nr. 3 des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes - SVermKatG -), • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) und ihre Hilfskräfte (§ 2 (3) Nr. 2 des SVermKatG). 1.2 Der Leiter bzw. die Leiterin des Vermessungstrupps weist sich durch seinen/ihren Dienstausweis bzw. durch eine Beschäftigungsbescheinigung der/des ÖbVI gegenüber den Mitarbeitern der DB AG und den Polizeivollzugsbeamten des BGS aus. Bahnpolizeilichen Verfügungen des BGS und Anweisungen von DB-Mitarbeitern, die der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes dienen, ist Folge zu leisten. 1.3 Bei der Ausführung von Vermessungsarbeiten durch andere als die in Nummer 1.1 genannten Personen ist für das Betreten von in Nummer 1.1 benannten Anlagen eine besondere Erlaubnis des DB Konzerns erforderlich. Diese und die darüber auszustellende Erlaubniskarte sind rechtzeitig bei der jeweils zuständigen Stelle (Anlagen 1a/b und 2a/b) zu beantragen. Voraussetzung für die in der Regel persönlich zugeteilte Erlaubnis ist das Vorliegen einer Haftpflichtübernahmeerklärung. Die Erlaubniskarte wird gegen Zahlung einer Gebühr entsprechend DB AG-Rchtl. 425 ausgestellt; diese Gebühr entfällt, wenn das Betreten der Bahnanlagen im Interesse der DB AG liegt. 1.4 Die Betriebs- und Verkehrsabwicklung der Konzernunternehmen der DB AG darf durch die Vermessungsarbeiten nicht behindert oder gestört werden. * ) * ) In der Fassung des Erlasses zur Änderung der VV vom 11. Juni 2003, Amtsblatt Nr. 31, Seite 2065 - 2 - 2. Verhalten im Gleisbereich (Unfallverhütung) 2.1 Die geplanten Vermessungsarbeiten im Bereich der in Nummer 1.1 genannten Anlagen sind der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (Anlagen 1a/b und 2a/b) rechtzeitig mit Angabe der Lage der Arbeitsstelle, der Art und des Umfangs der Arbeiten und der Arbeitszeit anzuzeigen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Arbeiten im Gleisbereich durchgeführt werden sollen. Die regionale Zuständigkeit ist aus den Übersichtskarten (Anlagen 1a/b) zu ersehen. Die Anlagen 2a/b enthalten die Anschriften und Rufnummern dieser Stellen. Sofern wegen konzerninterner Strukturen abweichende Zuständigkeiten gegeben sind, wird die angegebene Stelle die Weiterverweisung veranlassen. 2.2 Lassen die Vermessungsarbeiten erwarten, dass der Gleisbereich betreten werden muss, veranlasst die o.g. Stelle die Durchführung der Sicherungsmaßnahme entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften. Die Weisungen der Sicherungsaufsicht sind vom Vermessungstrupp zu befolgen. Die der DB AG entstehenden Kosten sind abzugelten. Über die Sicherung und die Abgeltung der entstehenden Kosten ist vor der Inanspruchnahme mit dieser Stelle eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. 2.3 Der Leiter bzw. die Leiterin des Vermessungstrupps und deren Mitarbeiter haben unabhängig von den veranlassten Sicherungsmaßnahmen insbesondere folgende Vorschriften zu beachten: • Unfallverhütungsvorschrift der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) "Arbeiten im Bereich von Gleisen" (GUV 5.7), • Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (GUV 15.2), • Vorläufige Richtlinie der DB AG "Grundsätze der Gesundheitsförderung, des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung; Arbeiten im Gleisbereich" (Ril 132.0118). 2.4 Der Leiter bzw. die Leiterin des Vermessungstrupps ist verpflichtet, seine/ihre auf Bahngebiet bei der Vermessung tätigen Personen jeweils vor Aufnahme ihrer Arbeit so zu unterweisen, dass sie über die nach Lage des Falls in Betracht kommenden Unfallgefahren des Eisenbahnbetriebs und über die Abwehr dieser Gefahren ausreichend unterrichtet sind. Hierzu wird er/sie durch die Stelle unterwiesen, die die Erlaubnis für die Arbeiten erteilt hat. Die Unterweisung umfasst ggf. auch die unter Nummer 4. angesprochenen Belange. 2.5 Der Leiter bzw. die Leiterin des Vermessungstrupps hat bei Arbeiten in Gleisen, die von Eisenbahnfahrzeugen befahren werden können, dafür zu sorgen, dass Geräte nicht in den bei der Einweisung angegebenen freizuhaltenden Raum hineinragen und dass ein solches Hineinragen auch nicht durch Verschiebungen oder in anderer Weise unbeabsichtigt eintreten kann. * ) * ) In der Fassung des Erlasses zur Änderung der VV vom 11. Juni 2003, Amtsblatt Nr. 31, Seite 2065 - 3 - 3. Ausführen der Vermessungsarbeiten auf Gleisanlagen 3.1 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik dürfen durch die Vermessungsarbeiten nicht beeinflusst werden. Entfernungsmessungen im Bereich von Gleisanlagen sind grundsätzlich mit elektrooptischen Entfernungsmessern durchzuführen. Sind ausnahmsweise Messungen mit Messbändern durchzuführen, sind nur isolierte Messbänder zu verwenden. Nivellierlatten von mehr als 3 m sind nicht zugelassen. 3.2 Sollen auf Grundstücken oder auf baulichen Anlagen der DB AG Vermessungspunkte festgelegt und vermarkt oder für die Dauer von Vermessungsarbeiten Sichtzeichen errichtet werden, ist dieses im Hinblick auf unterirdische Leitungen und Kabel und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs unbeschadet von Nummer 2.1 mit der örtlich zuständigen Stelle vorher abzustimmen. 4. Arbeiten im Bereich von elektrotechnischen Anlagen Im Bereich von elektrotechnischen Anlagen für Bahnstrom sind zusätzlich zu den in Nummern 2.3 aufgeführten Unfallverhütungsvorschriften insbesondere zu beachten: • Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 der Eisenbahnunfallkasse, “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”. Insbesondere die zulässigen Abstände zu spannungsführenden Teilen der Oberleitungsanlagen nach GUV 2.10 § 7 Tabelle 4. • Richtlinie 132.0123 der DB AG, "Arbeiten an und in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungsanlagen". • Der Leiter bzw. die Leiterin des Messtrupps ist verpflichtet, seine/ihre auf Bahngebiet bei der Vermessung tätigen Personen, die an elektrisch betriebenen Strecken tätig sind, über die Gefahren, die von Oberleitungsanlagen ausgehen können, im Sinne der Richtlinie 132.0123 zu unterweisen. 5. Sonstige Bahnanlagen Die Regelungen in den Nummern 1. bis 4. gelten sinngemäß auch für den sonstigen schienengebundenen Verkehr. 6. Bezugsquellen von Druckschriften Die vorstehend genannten Druckschriften können in der jeweilig gültigen Fassung käuflich erworben werden bei: DB Service Technische Dienste GmbH Druck und Informationslogistik Logistikcenter Kriegsstraße 1 76131 Karlsruhe * ) * ) In der Fassung des Erlasses zur Änderung der VV vom 11. Juni 2003, Amtsblatt Nr. 31, Seite 2065 - 4 - 7. In-Kraft-Treten, Aufhebung von Vorschriften Diese Verwaltungsvorschrift tritt am ersten des auf die Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr vom 24. Juni 1999 - C/4 - 44/98 - O 2126 A (Amtsblatt S. 1114) , außer Kraft. Ministerium für Umwelt Im Auftrag Damm * ) Anlagen 1a/b und 2a/b Ë * ) In der Fassung des Erlasses zur Änderung der VV vom 11. Juni 2003, Amtsblatt Nr. 31, Seite 2065 - 5 - * ) * ) In der Fassung des Erlasses zur Änderung der VV vom 11. Juni 2003, Amtsblatt Nr. 31, Seite 2065 - 6 - * ) * ) In der Fassung des Erlasses zur Änderung der VV vom 11. Juni 2003, Amtsblatt Nr. 31, Seite 2065 - 7 - * ) Anlage 2a Betreten von Bahnanlagen Örtliche Betriebsdurchführung der Niederlassung (Auszug) Lfd. Nr. Anschrift Rufnummer Telekom Arcor Fax Telekom Arcor 1 DB Netz AG Niederlassung Südwest Örtl. Betriebsdurchführung Saarbrücken Am Hauptbahnhof 4 D 66111 Saarbrücken 308 - 34 07

(956)

34 07

(0681)

308 - 17 25

(956)

17 25 2 DB Netz AG Niederlassung Mitte Örtl. Betriebsdurchführung Koblenz Frankenstraße 1 - 3 D 56068 Koblenz

(0261)

396 - 22 24

(9427)

22 24

(0261)

396 - 23 31

(9427)

23 31 3 DB Netz AG Niederlassung Mitte Örtl. Betriebsdurchführung Mainz Rhabanusstraße 5 D 55118 Mainz

(06131)

15 - 34 11

(959)

34 11

(06131)

15 - 12 55

(959)

12 55 * ) Anlage 2b Betreten von Bahnanlagen Regionalnetze (Auszug) Lfd. Nr. Anschrift Rufnummer Telekom Arcor Fax Telekom Arcor 21 DB Netz AG Niederlassung Mitte Regionalnetz Eifel-Rhein-Mosel Frankenstraße 1 - 3 D 56068 Koblenz

(0261)

396 - 21 31

(9427)

21 31

(0261)

396 - 23 44

(9427)

23 44 23 DB Netz AG Niederlassung Südwest Regionalnetz Pfalz Bahnhofsplatz 14 D 67434 Neustadt, Weinstraße

(06321)

851 - 371

(97360)

371

(06321)

851 - 362

(97360)

362 24 DB Netz AG Niederlassung Südwest Regionalnetz Rheinhessen-Weinstraße Bahnhofsplatz 14 D 67434 Neustadt, Weinstraße

(06321)

851 - 357

(97360)

357

(06321)

851 - 362

(97360)

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