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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizEhrung von ehrenamtlichen Richtern und Schöffen (JVVS 3112)

Verwaltungsvorschrift

Ehrung von ehrenamtlichen Richtern und Schöffen (JVVS 3112)

Ministerium der Justiz · vom 1972-06-28

1.
(1)

Der ehrenamtliche Richter oder der Schöffe, der wegen Ablaufs der Zeit, für die er gewählt oder berufen wurde, ausscheidet, soll für seine verdienstvolle Tätigkeit in der Rechtspflege geehrt werden.

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(2)

Die Ehrung erfolgt a) durch Überreichung einer Dankurkunde der Landesregierung, die von dem zuständigen Minister ausgefertigt wird, wenn der ehrenamtliche Richter oder Schöffe mindestens acht Jahre, b) durch ein persönliches Dankschreiben des Leiters des Gerichts, wenn der ehrenamtliche Richter oder Schöffe weniger als acht Jahre als solcher tätig war.

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(3)

Ist ein ehrenamtlicher Richter in verschiedenen Gerichtszweigen oder auch als Schöffe tätig, so erfolgt die Ehrung hinsichtlich jeder Tätigkeit unabhängig voneinander.

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(4)

Die achtjährige Frist des Absatzes 2 Buchst. a ist auch erfüllt, wenn der ehrenamtliche Richter oder Schöffe in nicht aufeinander folgenden Wahlperioden oder Berufungszeiträumen mindestens acht Jahre tätig war.

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(5)

Eine Ehrung gemäß Absatz 2 kann auch erfolgen, wenn ein ehrenamtlicher Richter oder ein Schöffe aus einem anderen Grund als wegen Ablaufs der Zeit, für die er gewählt oder berufen wurde, in Ehren ausscheidet.

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(6)

Die Dankurkunde erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Stand: 13.12.2002 3 1 1 2 28.6.1972

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2.
(1)

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen für eine Ehrung nach Nummer 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a vorliegen, teilen die Leiter der Gerichte der obersten Dienstaufsichtsbehörde die zu würdigenden ehrenamtlichen Richter oder Schöffen in einer Liste mit. Die Vorschlagsliste hat folgende Angaben zu enthalten: a) Vorname, Familienname, Beruf und Wohnort des ehrenamtlichen Richters oder Schöffen, b) die bisherigen Amtszeiten.

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(2)

Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn eine Ehrung nach Nummer 1 Abs. 5 angezeigt erscheint. Der obersten Dienstbehörde sind in diesem Fall auch die Gründe des Ausscheidens mitzuteilen.

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3.
4.

Stand: 13.12.2002 3 1 1 2 28.6.1972 Muster der Urkunde (Landeswappen) D A N K U R K U N D E Aus Anlass einer ............................jährigen Amtszeit als............................. spreche ich Herrn/Frau......................................................... für seine verdienstvolle Tätigkeit im Dienst der Rechtspflege den Dank der Landesregierung aus. Saarbrücken, den ............................................ FÜR DIE LANDESREGIERUNG Der Minister..................... Stand: 13.12.2002

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