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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportErlass der saarländischen Ministerin für Inneres und Sport über die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Medaille

Verwaltungsvorschrift

Erlass der saarländischen Ministerin für Inneres und Sport über die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Medaille

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 2002-09-16

Art. 1
(1)

Die Ministerin für Inneres und Sport ehrt im Namen der Landesregierung Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, durch die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Medaille.

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Art. 2
(1)

Die Freiherr-vom-Stein-Medaille hat einen Durchmesser von 50 mm und zeigt auf der Vorderseite das Profilkopfbild des Freiherr vom Stein mit der Inschrift „Karl Freiherr vom Stein“ und den Jahreszahlen „1757 - 1831“. Die Rückseite der Medaille trägt unter dem saarländischen Landeswappen die Inschrift: „Für Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung".

(2)

Die Freiherr-vom-Stein-Medaille ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.

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(3)

In der Öffentlichkeit kann zu besonderen Anlässen eine Anstecknadel getragen werden, die das Profilkopfbild des Freiherr vom Stein zeigt. Die Anstecknadel wird mit der Medaille übergeben.

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Art. 3
Über die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Medaille wird eine Urkunde ausgestellt.

Die Medaille und die Anstecknadel gehen in das Eigentum der/ des Beliehenen über.

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Art. 4
Der Erlass des Saarländischen Ministers des Innern über die Verleihung der Freiherr-

vom-Stein-Medaille vom 14. September 1989 (Amtsbl. S. 1450) wird aufgehoben. Saarbrücken, den 16. September 2002 Die Ministerin für Inneres und Sport Kramp-Karrenbauer


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