Erlass der saarländischen Ministerin für Inneres und Sport über die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Medaille
Die Ministerin für Inneres und Sport ehrt im Namen der Landesregierung Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, durch die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Medaille.
Die Freiherr-vom-Stein-Medaille hat einen Durchmesser von 50 mm und zeigt auf der Vorderseite das Profilkopfbild des Freiherr vom Stein mit der Inschrift „Karl Freiherr vom Stein“ und den Jahreszahlen „1757 - 1831“. Die Rückseite der Medaille trägt unter dem saarländischen Landeswappen die Inschrift: „Für Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung".
Die Freiherr-vom-Stein-Medaille ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
In der Öffentlichkeit kann zu besonderen Anlässen eine Anstecknadel getragen werden, die das Profilkopfbild des Freiherr vom Stein zeigt. Die Anstecknadel wird mit der Medaille übergeben.
Die Medaille und die Anstecknadel gehen in das Eigentum der/ des Beliehenen über.
vom-Stein-Medaille vom 14. September 1989 (Amtsbl. S. 1450) wird aufgehoben. Saarbrücken, den 16. September 2002 Die Ministerin für Inneres und Sport Kramp-Karrenbauer