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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzErlass zur Neuregelung der Zuständigkeiten im Bereich der Landwirtschaft

Verwaltungsvorschrift

Erlass zur Neuregelung der Zuständigkeiten im Bereich der Landwirtschaft

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2003-07-01

§ 1
(1)

Zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 ist 1. für die Einrichtung und Betreuung der informatisierten Datenbank einschließlich der Systeme zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen und zur Identifizierung und Registrierung von Tieren gemäß Artikel 2 Buchstabe a bis c sowie für die Unterrichtung gemäß Artikel 11 Abs. 1 das Ministerium für Umwelt, 2. für die Vor-Ort-Kontrollen gemäß Artikel 8 Abs. 2 von Maßnahmen des Artikels 1 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 das Amt für Landentwicklung.

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(2)

Die Zuständigkeiten gemäß Absatz 1 finden auch auf Beihilferegelungen gemäß Artikel 9 a in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 Anwendung. Bei Maßnahmen gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 erfolgt die Vor-OrtKontrolle mit Ausnahme der Überprüfung der Flächengröße abweichend von Satz 1 durch das Ministerium für Umwelt.

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(3)

Zuständige Behörde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 ist 1. für Vor-Ort-Kontrollen das Amt für Landentwicklung, mit Ausnahme von Maßnahmen gemäß Artikel 4, 8, 29 und 33 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, 2. für Sanktionen die für die Bewilligung der Fördermaßnahme zuständige Behörde, 3. für die Vor-Ort-Kontrolle der in Absatz 3 Nr. 1 ausgenommenen Maßnahmen das Ministerium für Umwelt. Das Amt für Landentwicklung überprüft die Flächengröße für Maßnahmen gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999. - 2 -

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§ 2
Der Erlass tritt mit Wirkung vom 1. September 2003 in Kraft.

Saarbrücken, den 17. Juli 2003 Der Minister für Umwelt gez. Stefan Mörsdorf


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