Geschäftsordnung des Ausschusses für Informationstechnologie und Kommunikation
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Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 28. September 1987 Geschäftsordnung des Ausschusses für Informationstechnologie und Kommunikation (GO-AIK) Vom 14. Juli 1987 Az: IK/1 - 25/87 - A 1102 1. Aufgaben Der Ausschuß für Informationstechnologie und Kommunikation im Bereich der Landesverwaltung (IK- Ausschuß) hat in Abstimmung mit den Ressorts zu prüfen, wie die Verwaltungsleistung mit Hilfe der Informationstechnik (IT) unter Berücksichtigung der Belange von Bürgern und Mitarbeitern gesteigert und die Kommunikation verbessert werden kann.
Der Ausschuß ist bei allen Vorhaben/Projekten auf dem Gebiet der Informationstechnik von nicht geringfügiger Bedeutung zu beteiligen. Soweit Vorhaben/Projekte zu Haushaltsausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen führen sollen, beschließt der Ausschuß anhand einer Vorlage der federführenden obersten Landesbehörde mit zusammengefaßter Darstellung der - Zielvorgabe - Aufgabenbeschreibung - Wirtschaftlichkeit und - haushaltsmäßigen Auswirkungen über die Anmeldung zum Rahmenplan. Die Vorlage ist vor der Einbringung unter informationstechnischen und haushaltsmäßigen Gesichtspunkten mit der Stabsstelle für Informationstechnologie und Kommunikation und dem Minister der Finanzen abzustimmen. Der Vorsitzende berichtet dem Ausschuß über das Ergebnis der Vorabstimmung.
Die gebilligten Vorhaben/Projekte gehen in den Rahmenplan ein; die sich ergebenden Anforderungen an - Geräte - Verfahren und - Personalausstattung werden in den Bedarfsplan übernommen. Die bei der Durchführung von Vorhaben/Projekten absehbaren sachlichen oder terminlichen Veränderungen sind von der federführenden obersten Landesbehörde rechtzeitig zur Fortschreibung des Rahmen- und Bedarfsplans für das nächste Kalenderjahr anzumelden.
Der Ausschuß legt der Landesregierung einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht vor. 2. Mitglieder und Geschäftsführung
Der Ausschuß setzt sich aus je einem stimmberechtigten Vertreter eines jeden Ressorts und der Staatskanzlei zusammen. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von dem zuständigen Fachminister bzw. dem Chef der Staatskanzlei bestimmt. Werden weitere Vertreter in den Ausschuß entsandt, nehmen sie an den Beratungen ohne Stimmrecht teil. Dem Ausschuß gehören je ein vom Präsidenten des Land tags, Präsidenten der Universität, Landesbeauftragten für Datenschutz, Minister der Finanzen - Haushaltsabteilung - und von der für die obersten Landesbehörden gebildeten Sondervertretung benannter Vertreter mit beratender Stimme an. Der Rechnungshof des Saarlandes erhält durch Mitteilung der Sitzungstermine und Tagesordnungen Gelegenheit zur Teilnahme an den Sitzungen.
Vorsitzender des Ausschusses ist der Leiter des Stabs stelle für Informationstechnologie und Kommunikation beim Chef der Staatskanzlei. Ihm obliegt die laufende Geschäftsführung des Ausschusses.
Die Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland unterstützt den Ausschuß durch Teilnahme an den Beratungen und durch fachliche Stellungnahmen. In Angelegenheiten, welche die zentralen Großrechensysteme, Kommunikationsnetze und Steuerungsverfahren unmittelbar berühren, ist die ZDV-Saar stimmberechtigt. Für andere Datenverarbeitungsstellen des Landes gilt dies im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechend. 3. Beschlußfähigkeit
Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 4. Durchführung von Beschlüssen des IK-Ausschusses
Die Beschlüsse des IK-Ausschusses werden von der zuständigen obersten Landesbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umgesetzt. Soll von einem Beschluß des Ausschusses abgewichen werden, entscheidet die Landesregierung. 5. Sitzungen
Die Sitzungen des Ausschusses finden in der Regel vierteljährlich statt. Jedes Mitglied kann die Einberufung unter schriftlicher Darstellung der zu erörternden Fragen verlangen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden. Er unterrichtet die Mitglieder über die Sitzungstermine und die Tagesordnung und übersendet ihnen die Ergebnisprotokolle. GMBI. Saar 1987, S. 275