Managementkolleg der Saarländischen Justiz (MKSJ)
Das Managementkolleg der Saarländischen Justiz (MKSJ) ist eine landeseigene Fortbildungseinrichtung zur Vorbereitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des höheren Justizdienstes auf eine (mögliche) Übernahme von Management- und Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Leitung einer Behörde (Gericht, Staatsanwaltschaft, Justizvollzugsanstalt) oder Abteilung.
Ziel des Managementkollegs der Saarländischen Justiz (MKSJ) ist die Vermittlung von Managementkompetenz schon vor der (möglicherweise späteren) Übertragung einer Leitungsfunktion. Dazu gehören das Aneignen von relevantem Fakten- und Methodenwissen zur effektiven Leitung und Entwicklung der Organisation und das Ausweiten des eigenen Verhaltensrepertoires als Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeiterführung. Der Erwerb der angestrebten Handlungskompetenz erfolgt insbesondere durch Seminarveranstaltungen und Workshops zu den relevanten Führungsthemen, Lernen im Team und reale Projektarbeit der Teilnehmer in Organisationsentwicklungsprojekten. Eine komplette Veranstaltungsreihe (Lehrgang) des Kollegs zum Thema "Management" erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren und findet in einem Turnus von 3 Jahren statt. Eine Entlastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von ihren Dienstaufgaben ist grundsätzlich nicht vorgesehen, lediglich für die Teilnahme an den Veranstaltungen des MKSJ und zur Wahrnehmung notwendiger Termine für die Durchführung von Projekten für das MKSJ sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von ihren Dienstaufgaben temporär freigestellt.
Über die Teilnahme an den Veranstaltungen des Managementkollegs der Saarländischen Justiz wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Teilnahme an Lehrgängen des Managementkollegs der Saarländischen Justiz (MKSJ) steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des höheren Justizdienstes offen, die die Übertragung der Leitung einer Behörde oder Abteilung anstreben. Erwünscht ist eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren. Die Vergabe von maximal 3 Gast-Teilnehmerplätzen an Bewerberinnen und Bewerber außerhalb des höheren Justizdienstes des Saarlandes ist möglich. Um eine Unterrepräsentanz von Frauen zu vermeiden, ist das Ministerium an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert.
Die Bewerbung für die Teilnahme an einem Lehrgang des Kollegs erfolgt aufgrund einer allgemeinen Ausschreibung. Sie ist auf dem Dienstweg an das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales zu richten. Haben die Präsidenten der Obergerichte, der Präsident des Finanzgerichts oder der Generalstaatsanwalt mehrere Bewerbungen weiterzuleiten, so legen sie anhand der vorliegenden dienstlichen Beurteilungen eine Rangfolge für die Teilnahme der Bewerberinnen oder Bewerber fest. Eine gesonderte Beurteilung anlässlich der Bewerbung für die Teilnahme erfolgt nicht.
Gehen beim Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales mehr Bewerbungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des höheren Justizdienstes für die Teilnahme an einem Lehrgang des Managementkollegs der Saarländischen Justiz (MKSJ) ein, als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, wird über die Rangfolge der Teilnahme unter Heranziehung der vorliegenden dienstlichen Beurteilungen nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber sowie unter nachrangiger Berücksichtigung des jeweiligen Dienst- und Lebensalters entschieden. Unter Berücksichtigung des Bedarfes in den Gerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaft können für die Verteilung der Teilnehmerplätze Schlüsselzahlen festgesetzt werden. Bewerbungen schwerbehinderter Personen können bevorzugt berücksichtigt werden.
Saarbrücken, den 08. Februar 2008 (Schild)