Richtlinie des Ministeriums der Justiz über die Vergabe des Erika-Scheffen-Habilitationsstipendiums
Das Saarland gewährt zur Förderung von Habilitationsvorhaben von Frauen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes das Erika-Scheffen-Habilitationsstipendium.
Zuwendungsempfängerinnen können promovierte Juristinnen sein, die eine Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes begonnen haben oder anstreben und diese noch nicht abgeschlossen haben.
Zweck der Förderung ist die Steigerung der Attraktivität einer Habilitation an der Universität des Saarlandes. Frauen sind in der Lehre an juristischen Fakultäten im Allgemeinen sowie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes im Besonderen unterrepräsentiert. Durch das Stipendium sollen geschlechterspezifische Hürden für einen erfolgreichen Habilitationsabschluss verringert und den Habilitandinnen eine finanzielle Absicherung für die Fertigstellung ihrer Habilitation ermöglicht werden.
Rechtsgrundlagen der Förderung sind diese Richtlinie, das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 vom 8. Dezember 2022 sowie die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO).
Das Stipendium kann – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – maximal 1 750,00 Euro pro Monat betragen, zuzüglich einer Sachpauschale von 250,00 Euro pro Monat. Für das erste Kind kann monatlich ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 400,00 Euro gewährt werden, für jedes weitere Kind ein Betrag in Höhe von 100,00 Euro.
Das Stipendium ist zunächst auf sechs Monate befristet.
Die Auswahl der Zuwendungsempfängerinnen, welche die Förderung erhalten, erfolgt anhand wissenschaftlicher, fachlicher sowie sozialer Kriterien.
Die Bewerbung für die Vergabe des Erika-ScheffenHabilitationsstipendiums ist bis zum 31. Juli 2023 schriftlich oder elektronisch bei dem Ministerium der Justiz einzureichen. Der Bewerbung sind folgende Dokumente in deutscher Sprache beizufügen: 1. ein aussagekräftiger, tabellarischer Lebenslauf, 2. eine beglaubigte Abschrift des Hochschulzugangszeugnisses, 3. eine beglaubigte Abschrift des/der Abschlusszeugnisse(s) (Zeugnis über die bestandene erste und/ oder zweite juristische Staatsprüfung oder gleichwertiger ausländischer Abschluss), 4. eine beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde und 5. ein Exposé, in dem die Wahl des Themas der Habilitationsschrift begründet wird. Hierin sind der Stand der Forschung, das geplante inhaltliche, methodische und zeitliche Vorgehen und die Zielvorstellungen auszuführen (maximal 6 Seiten).
Die Entscheidung über die Gewährung des ErikaScheffen-Habilitationsstipendiums trifft eine Auswahlkommission bestehend aus einem Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Ministeriums der Justiz sowie der Ministerin der Justiz. Die Entscheidung über die Bewerbung wird den Bewerberinnen schriftlich ohne Begründung mitgeteilt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft. Saarbrücken, den 27. Juni 2023 Die Ministerin der Justiz Berg