Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über Untersagungsverfügungen zu chirurgischen Nahtmaterial bovinen Ursprungs (Catgut) vom 26. Januar 2001 (SächsABl. S. 151), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 272)
Hiermit ergeht folgende Untersagungsverfügung:
Das weitere An- und Verwenden chirurgischen Nahtmaterials bovinen Ursprungs aller Hersteller wird untersagt.
Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet.
Die Untersagungsverfügung ist gleichzeitig eine Allgemeinverfügung. Sie gilt für den Regierungsbezirk Chemnitz. Die Untersagungsverfügung tritt am 1. März 2001 in Kraft. Die Untersagungsverfügung und ihre Begründung können beim Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz und beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, Albertstraße 10, 01097 Dresden, Raum 517 eingesehen werden. Hiermit ergeht folgende Untersagungsverfügung:
Das weitere An- und Verwenden chirurgischen Nahtmaterials bovinen Ursprungs aller Hersteller wird untersagt.
Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet.
Die Untersagungsverfügung ist gleichzeitig eine Allgemeinverfügung. Sie gilt für den Regierungsbezirk Dresden. Die Untersagungsverfügung tritt am 1. März 2001 in Kraft. Die Untersagungsverfügung und ihre Begründung können beim Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden und beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, Albertstraße 10, 01097 Dresden, Raum 517 eingesehen werden. Hiermit ergeht folgende Untersagungsverfügung:
Das weitere An- und Verwenden chirurgischen Nahtmaterials bovinen Ursprungs aller Hersteller wird untersagt.
Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet.
Die Untersagungsverfügung ist gleichzeitig eine Allgemeinverfügung. Sie gilt für den Regierungsbezirk Leipzig. Die Untersagungsverfügung tritt am 1. März 2001 in Kraft. Die Untersagungsverfügung und ihre Begründung können beim Regierungspräsidium Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig und beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, Albertstraße 10, 01097 Dresden, Raum 517 eingesehen werden.