Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie für den Betrieb von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
16.06.2000
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Vergütung für Fachkräfte beim Vollzug der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Diplom-Sozialarbeitern, Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Heilpädagogen
13.10.2000
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Kostentragung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedienstete des Maßregelvollzuges im Freistaat Sachsen