Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten bei den Körperschaften unter Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des für den Bereich Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der arzneimittel-, apotheken- und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften durch die Kreise und kreisfreien Städte - Amtsapotheker-Verwaltungsvorschrift