Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Verwaltungsvorschrift zur Kostenregelung gemäß § 274 SGB V - Regelung über die Erstattung der Kosten nach § 274 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für die Prüfungen der bundesunmittelbaren Krankenkassen, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und des Medizinischen Dienst Bund