Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Meldeverfahren gemäß § 4 Abs. 6 BSIG
Merkblatt betreffend die Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO-Angestellte gem. Verordnung (EG) 1606/98 sowie Merkblatt für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EG/des EWR oder in der Schweiz