Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Gesamtplan für das Rheinische Braunkohlengebiet Plan über die 2. Änderung des Teilplanes -Inderevier- und über die 2. Änderung des Teilplanes -Inderevier-Nord-