Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsvorschrift über die Inanspruchnahme von Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten der Justiz nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (Verwaltungsvorschrift Justiz zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwV JM zum VwVG NRW)
Verwaltungsvorschrift über die Inanspruchnahme von Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten der Justiz nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (Verwaltungsvorschrift Justiz zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwV JM zum VwVG NRW)