Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Richtlinien zur Förderung von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität
Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen
Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung)
Richtlinie zu Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18,27,28 und 36 der Röntgenverordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass
Richtlinie zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Kernkraftwerkspersonals
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)
Strahlenschutz in der Tierheilkunde – Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)
Vollzug der Röntgenverordnung; Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung
Vollzug der Röntgenverordnung; hier: Mustergenehmigungen für den ortsveränderlichen Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Vollzug der Strahlenschutzverordnung; hier: Richtlinie für die Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen
Vollzug der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung; hier: Verwendung des Dosimeters BE-TLD-TD-BETA-PHOTONEN als amtliches Dosimeter