Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Bestimmung der nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen zuständigen Stellen
05.10.1998
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Durchführung der Viehverkehrsverordnung bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen im Freistaat Sachsen