§ 115 3. WOMitbestGDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im…
§ 106 MontanMitbestGErgGWO 2005Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im…
§ 52 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Arbeitstage im…
§ 48 SächsPersVWVOSächsische Personalvertretungswahlenverordnung
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende Anwendung. Arbeitstage im…
§ 28 SächsSparkWVOVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen
Auf die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen finden die §§ 186 bis 193 BGB entsprechende Anwendung. Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung…