Art 4 Abs. 1 9. AnpG-KOVNeuntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt, am 1. Juli 1977 in Kraft.
Art 7 HRFEGGesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Art 13 2. GleiBGGesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Dieses Gesetz tritt am 1. September 1994 in Kraft.