Art 8 10. AnpG-KOVZehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1979 in Kraft.
Art 7 Abs. 1 AAÜG-ÄndGGesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Art 4 Abs. 1 KOVAUTVtrGGesetz zu dem Vertrag vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 5 Abs. 1 SN-17324Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2017/2018
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.