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Verordnung zur Bestimmung der für die Erteilung der Feststellungserklärung nach § 1059a Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und 2, § 1059e, § 1092 Abs. 2 und § 1098 Abs. 3 BGB zustän- digen Behörden und über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 1059a Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 und 5 BGB
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