§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ProdSGGesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Richtlinie 75/324/EWG betreffend Aerosolpackungen,
Art. 1 Abs. 2 Buchst. d 32014L0068RICHTLINIE 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aerosolpackungen gemäß der Richtlinie 75/324/EWG des Rates ;
§ 1 Abs. 1 6. ProdSVSechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Diese Verordnung ist auf neue serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter anzuwenden, die auf dem Markt bereitgestellt werden.
§ 2 Abs. 11 Nr. 3 AwSVVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
deren Behälter jährlich höchstens viermal befüllt werden.
§ 34 Abs. 1 FPackVVerordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf Fertigpackungen mit einer Füllmenge von mehr als 10 Kilogramm oder Liter nicht anzuwenden, soweit in den…