§ 3 Abs. 1 15. ProdSVVerbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und der Bereitstellung auf dem Markt
Die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Himmelslaternen auf dem deutschen Markt ist verboten.
§ 4 Abs. 1 15. ProdSVOrdnungswidrigkeiten und Straftaten
Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1…
§ 1 BallonLGefAbwV SLPolizeiverordnung zur Abwehr von Gefahren durch das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern Vom 25. September 2009
Im Saarland ist es verboten, ballonartige Leuchtkörper, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, insbesondere…
§ 1 SN-18464Fluglaternenverordnung
Es ist auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen untersagt, unbemannte ballonartige beziehungsweise frei fliegende Flugkörper aufsteigen zu lassen, bei denen der…