Polizeiverordnung zur Abwehr von Gefahren durch das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern Vom 25. September 2009
Im Saarland ist es verboten, ballonartige Leuchtkörper, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, insbesondere Fluglaternen oder Himmelslaternen, aufsteigen zu lassen.
§ 1 BallonLGefAbwV SL
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