§ 9 AFoG NRWGesetz zur Errichtung eines Fonds für die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den finanziellen Lasten des Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes
Die Auflösung des Sondervermögens erfolgt durch Gesetz. Der Bestand des Sondervermögens zum Zeitpunkt der Auflösung fließt dem Landeshaushalt als allgemeine…
§ 8 Abs. 1 BwFinSVermGGesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
Das Sondervermögen gilt am 31. Dezember des Jahres als aufgelöst, in dem der Kreditrahmen nach § 4 vollständig ausgeschöpft wurde. Verbleibendes Vermögen fällt…
§ 8 TransfondsSoVermG SLGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland“ vom 8. Dezember 2022*)
Das Sondervermögen gilt spätestens nach seiner Aufzehrung als aufgelöst. Zum Zeitpunkt der Auflösung nicht verausgabte Mittel werden dem Kernhaushalt zugeführt…