Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland“ vom 8. Dezember 2022*)
Das Sondervermögen gilt spätestens nach seiner Aufzehrung als aufgelöst. Zum Zeitpunkt der Auflösung nicht verausgabte Mittel werden dem Kernhaushalt zugeführt und zur Schuldentilgung eingesetzt.
§ 8 TransfondsSoVermG SL
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