§ 19 Abs. 3 2. DVLuftPersVBerechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 94 LuftPersV)
Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16E nachzuweisen,…
Anlage 7D Nr. 8 Buchst. - 2. DVLuftPersVPraktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (zu § 10)
Führen des Freiballons innerhalb der Betriebsgrenzen
Anlage 16B Nr. 5 Buchst. - 2. DVLuftPersVPraktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
Führen des Freiballons innerhalb der Betriebsgrenzen
Anlage 16A Nr. 4 2. DVLuftPersVTheoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
Das Bestehen dieser theoretischen Auswahlprüfung beinhaltet die Anmeldung zur Abnahme der praktischen Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen…
Anlage 16C Nr. - Buchst. − 2. DVLuftPersVLehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
nach gesetzlichen Vorschriften