Anlage 12B Nr. 8 2. DVLuftPersVPraktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 15)
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:
Anlage 12A 2. DVLuftPersVLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 15)
Die Übungen vermitteln nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten, um Flüge nach den Instrumentenflugregeln durchführen zu können. Das Ziel der Übungen ist die…
§ 18 Abs. 4 2. DVLuftPersVBerechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 89 LuftPersV)
Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Fähigkeiten…
§ 8 Abs. 4 2. DVLuftPersVSegelflugzeugführer (zu § 36 LuftPersV)
Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 5D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Segelflugzeugen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Anlage 15F Nr. 8 2. DVLuftPersVPraktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen: