Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlussformel 2. GAPAusnV
Schlussformel 2. GAPAusnVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen