§ 29 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Vor der Ausführung von Arbeiten, die einen Eingriff in den Baugrund erfordern, hat der Träger des Vorhabens sicherzustellen, dass mögliche Gefährdungen von…
§ 28 1. WindSeeVErste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Vor der Ausführung von Arbeiten, die einen Eingriff in den Baugrund erfordern, hat der Träger des Vorhabens sicherzustellen, dass mögliche Gefährdungen von…
§ 38 Abs. 2 2. WindSeeVErmittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
Wird bei der Planung oder Errichtung der Anlagen Fundmunition aufgefunden, hat der Träger des Vorhabens entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In diesem…
§ 35 Abs. 2 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Wird bei der Planung oder Realisierung der Anlagen Fundmunition aufgefunden, hat der Träger des Vorhabens Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In diesem Rahmen ist der…
§ 35 Abs. 1 1. WindSeeVErste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Der Träger des Vorhabens hat vor Beginn der Planung und Realisierung der Anlagen vorhandene Kabel, Leitungen, Wracks, Fundmunition, Kultur- und Sachgüter sowie…