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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 131, S. 26)
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
Vorherrschende UmwandlungstechnologieEffizienzfaktorVerbrennungsmotor1Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3901)
mit dem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz nach der Anlage zu dieser Verordnung.
Die nach § 20 Absatz 1 zuständige Stelle kann Näheres zum Format und zur Art und Weise der Datenübermittlung im Bundesanzeiger bekanntgeben.
zur Ermittlung der bereinigten Effizienzwerte nach § 15 und der individuellen Effizienzvorgaben nach § 16,
Beschreibung der aktualisierten Emissionsfaktoren, einschließlich genauer Angaben zur wissenschaftlichen Grundlage für ihre Ableitung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.