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Für die Bundesrepublik Deutschland werden für die Stoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) und Ammoniak (NH3) folgende Emissionshöchstmengen in Kilotonnen pro Kalenderjahr bis einschließlich 31. Dezember 2019 festgelegt:
SO2520
NOx1 051
NMVOC 995
NH3550.
die nationale Emissionsprognose,
die nationale Emissionsprognose,
(2) Diese nationalen Emissionshöchstmengen sind vorläufiger Art und lassen die im Jahr 2008 abzuschließende Überprüfung nach Artikel 10 unberührt.“ b) In Anhang…
für die Erfüllung der indikativen Emissionsmengen für das Jahr 2025 und
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1230; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.