4. KugBeV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 4. KugBeVAußerkrafttretenVierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld § 1§ 3 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. § 1§ 3