§ 2 3. KugBeVDritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 3. KugBeV)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
§ 2 4. KugBeVAußerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 4 KVBEVOVerordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
§ 2 KugÖVVerordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
Diese Verordnung tritt am 30. September 2022 in Kraft.
§ 3 KSAbg2026VKünstlersozialabgabe-Verordnung 2026
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.