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(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2390)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2390)
Anlage-ID
Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)
Angaben zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Ansprechpartner)
Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
Änderungen an der Anlage mit Angaben zur Art der Änderung, Zeitpunkt des Änderungsbeginns und der Wiederinbetriebnahme
Datum der Stilllegung
Angaben zum Betriebszustand der Anlage mit Datum der Zustandsänderungen, insbesondere Betrieb unter Last, Betrieb ohne Last mit aktiviertem Nutzwasserkreislauf, Betriebsunterbrechung mit gefülltem Nutzwasserkreislauf, Entleerung und Wiederbefüllung des Nutzwasserkreislaufs
Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Prüfwerte
| wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? | „Ja/Nein“ |
| welcher Prüfwert (PW) wurde überschritten? | „PW1/PW2“ |
| wurden Maßnahmen ergriffen? | „Ja/Nein“ |
| welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 6 Absatz 3 Nummer 2 oder § 8 Absatz 2 Nummer 3 erreicht? | „< PW1/< PW2“ |
Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte
| wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? | „Ja/Nein“ |
Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen
| welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 9 Absatz 1 und 2 erreicht? | „< PW1/< PW2“ |
Angaben zur Biozidzugabe (Zeitpunkt, Menge und Art des Biozids)
sonstige Nachweise gemäß dieser Verordnung
Anzeigen nach § 13 Absatz 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5
Anzeigen nach § 13 Absatz 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5
Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 6
Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 5 und 7
Gültig vom 31.08.2026 bis 23.10.2026.
Zur geltenden Fassung