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Die Aufnahmequote des Jugendamtes wird auf der Basis des Bevölkerungsanteils eines Jugendamtsbezirkes an der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-Westfalen nach dem jeweils aktuellen amtlichen Stand zum 31. Dezember eines Jahres in der vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Statistik ermittelt.
Der Umfang der Aufnahmepflicht richtet sich nach der Aufnahmequote und der Zahl aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten im Sinne des Absatzes 3, der Anzahl vorläufiger Inobhutnahmen in Nordrhein-Westfalen sowie der Anzahl der aus anderen Bundesländern Nordrhein-Westfalen zur Aufnahme zugewiesenen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen.
Auf die Aufnahmepflicht angerechnet werden
die Zahl der Fallzuständigkeiten für in Obhut genommene ausländische Kinder und Jugendliche gemäß § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch,
die Zahl der Fallzuständigkeiten für unbegleitete ausländische Minderjährige, denen Hilfen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch gewährt werden,
die Zahl der Fallzuständigkeiten für junge ausländische Volljährige, denen Leistungen der Jugendhilfe gemäß §§ 41 oder 13 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden, sofern diesen zuvor als unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Hilfen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch gewährt wurden und
die Zahl der Fälle, die landesintern oder länderübergreifend zur Verteilung bereits zugewiesen wurden, bei denen der tatsächliche Transfer aber noch nicht erfolgt ist.
Die Ermittlung der Zahlen nach Absatz 3 erfolgt auf der Grundlage der bundesgesetzlichen Meldepflicht gemäß § 42c Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch.
Bis zum 1. Mai 2017 wird die Aufnahmepflicht durch einen Abgleich der aktuellen Anzahl unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in den Ländern mit der…
Im Rahmen der Aufnahmequote nach § 42c soll vorrangig dasjenige Land benannt werden, in dessen Bereich das Jugendamt liegt, das das Kind oder den Jugendlichen…
Adoptionsvermittlungsstellen nach § 2 Absatz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes aufgrund ihrer Tätigkeit nach § 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes sowie…
das Nähere zum Verfahren zur Feststellung der aktuellen Aufnahmequote und Aufnahmeverpflichtung sowie zu den Meldepflichten festzusetzen und
Die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt, das nach § 87b des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung…
Anmeldungen von Kindern, die nicht gemäß § 34 Absatz 1 und 6 des Schulgesetzes NRW in Nordrhein-Westfalen schulpflichtig sind, können im Rahmen verbleibender…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.